Allgemeine
Geschäftsbedingungen der MK - Consultant
Die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber wird durch einen Vertrag geregelt. Ein Vertrag gilt ab dem Zeitpunkt als zustande gekommen zu dem die MK - Consultant
der schriftliche und unterzeichnete Vertrag vorliegt. Als geschlossener Vertrag gilt auch die vom Auftraggeber gegen gezeichnete Auftragsbestätigung.
Änderungen der vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Bestandteil des Vertrages sind diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Leistungsumfang / Leistungsverpflichtung
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen und die Leistungsverpflichtung des Auftragnehmers werden in einem Vertrag verbindlich festgelegt.
Hierzu zählen auch die Kompetenzen und Befugnisse, die dem Auftraggeber zur Wahrnehmung seiner Leistungsverpflichtung einzuräumen sind.
3. Honorarvereinbarungen
Die Honorarvereinbarungen werden vertraglich geregelt.
Grundsätzlich gilt, dass alle Nebenkosten wie beispielsweise Reisespesen und vereinbarte Fremdleistungen zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
Alle Preisangaben verstehen sich in EURO zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
Bei Rechnungen, die an eine Auslandsanschrift gestellt werden, wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 25,- fällig.
4. Fremdleistungen
Auf Fremdleistungen, welche durch die MK - Consultant vermittelt oder verrechnet werden, wird ein Zuschlag erhoben. Eine Haftung seitens der MK - Consultant
besteht jedoch nicht. Preisänderungen die Erbringer von Fremdleistungen vornehmen, werden in vollem Umfang an den Auftraggeber weiter belastet.
Die Kosten für Fremdleistungen, die durch den Auftraggeber veranlasst werden, werden in vollem Umfang von ihm getragen.
5. Rechnungsstellung / Verzug
Rechnungen werden nach der erbrachten Leistung erstellt. Erstreckt sich der Auftrag über einen längeren Zeitraum, werden Zwischenrechnungen zu vereinbarten Terminen gestellt. Je nach Art des Auftrags können auch Vorauszahlungen bzw. Abschlagszahlungen vereinbart werden.
Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug sofort fällig.
Verzug tritt nach der gesetzlichen Frist automatisch ein. Ab Verzugseintritt ist die Rechnung mit dem bei den Banken üblichen Zinssatz zu verzinsen, falls die MK - Consultant nicht einen höheren oder der Auftraggeber einen niedrigeren Verzugsschaden nachweist. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird dem Auftraggeber
eine Mahngebühr von EUR 10,00 EUR in Rechnung gestellt.
Werden vereinbarte Vorrauszahlungen nicht zum gefragten Termin geleistet, so entbindet dieses die Firma MK - Consultant von getroffenen Vereinbarungen.
6. Stornierung von Aufträgen
Wird ein verbindlich geschlossener Auftrag gemäß Abs. 1 dieser AGB seitens des Auftraggebers storniert, wird unbeschadet dieser Tatsache das vereinbarte Entgelt in voller Höhe fällig. Näheres wird im jeweiligen Vertrag geregelt. Vereinbarte Reisespesen (Fahrtkosten, Übernachtung, Verpflegung) werden nicht in Rechnung gestellt.
Stornierungskosten für geplante Veranstaltungen/Tagungen gehen in vollem Umfang zu Lasten des Auftraggebers..
7. Optionen
Optionstermine sind für beide Parteien bindend. Die MK - Consultant behält sich vor, nach dem Verfall von Optionsterminen den geschlossenen Vertrag als nicht mehr bindend anzusehen.
8. Ausschluss Dritter
Ansprüche und Rechte aus dem mit der MK - Consultant getroffenen Vereinbarungen dürfen nur mit Zustimmung von MK - Consultant an Dritte übertragen werden.
9. Namensnennung / Benutzung des Logos
Der Gebrauch des Namens des Betriebes und angeschlossener Betriebsstellen, sowie des Logos in Verbindung mit werbenden Maßnahmen des Vertragspartners
bedarf der schriftlichen Zustimmung von MK - Consultant.
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages - einschließlich dieser Geschäftsbedingungen - unwirksam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen, unverzüglich durch solche ersetzten, die den unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommt.
Erfüllungsort ist Köln
Gerichtsstand ist Köln